Folgend finden Sie den Weg zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Arzt für Homöopathie"
Definition
Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewandt werden.
Weiterbildungsziel
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
1. Erwerb der Zusatzbezeichnung Ärztin / Arzt für Homöopathie
(nach Vorgaben der Landesärztekammern)
- Facharztanerkennung
- Weiterbildungszeit:
- 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß §5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision bei einem Weiterbildungsbefugten (Diese Weiterbildungskurse veranstalten wir an 8 Samstagen des Jahres abwechselnd in Heidelberg und Bad Nauheim.)
- 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß §4 Abs. 8 in Homöopathie, Kurse A-D. (Die Reihenfolge der Kurse A-D muss eingehalten werden, da sie aufeinander aufbauen.)
2. Erwerb des DZVhÄ-Homöopathie-Diploms
(nach Vorgabe des DZVhÄ)
Alle Voraussetzungen wie zur Zusatzbezeichnung Ärztin / Arzt für Homöopathie plus
- 80 Stunden Kursweiterbildung; Kurse E-F (insgesamt 6 Kurse)
- 200 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision bei
einem Weiterbildungsbefugten. (insgesamt 300 Std. in 3 Jahren, 100 Std./Jahr)
Hinweis: Weiterbildungskurse für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Homöopathie" werden von den Landesärztekammern geregelt. Das vorgeschriebene Curriculum gilt bundesweit. Die offizielle Anerkennung unsere Kurse durch die Landesärztekammer ist selbstverständlich gewährleistet.
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